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Feldspritze auf der Zuckerrübe - wollen wir Imker das?

Eine um fachliche Ausgewogenheit bemühte Analyse und Abwägung der Argumente von Imkerei und Rübenbau. Eine Entscheidungshilfe für die Positionierung des österreichischen Imkereisektors zur Frage "Verbot der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam für den Einsatz bei Saatgut und Granulaten",

Vorwort

Beim Pflanzenschutz im Allgemeinen und bei den Neonicotinoiden im Speziellen wird die Diskussion nicht immer so differenziert geführt, wie es eigentlich die Vielschichtigkeit der Thematik erfordert. So lautet derzeit medial die Botschaft "die Neonicotinoide müssen verboten werden". Für den wenig kundigen Konsumten heißt dies: Bei der anstehenden Entscheidung auf EU-Ebene geht es um das Verbot aller Neonicotinoide für alle Anwendungen in der Landwirtschaft. Die Botschaft ist einfach und jeder merkt sich das. Nur stimmt sie so nicht.
Tatsächlich geht es um das Verbot von drei Neonicotinoid-Wirkstoffen in der Anwendung auf Saatgut und als Granulat.
Weiters wird die simple Botschaft "die Neonicotinoide müssen weg" immer wieder begründet mit "Die EFSA hat die Gefährlichkeit für die Bienen bestätigt". Und auch das stimmt so nicht.
Tatsächlich hat die EFSA die vorhandenen Forschungsergebnisse und Publikationen für diese drei Neonicotinoid-Wirkstoffe auf deren Risiko für Honigbienen, Hummeln und Wildbienen analysiert und in drei Peer Reviews (für jeden Wirkstoff ein Review) dokumentiert. Und dabei das Risiko je nach landwirtschaftlicher Kultur und Insektenart eingestuft.
Alle, die hier mitdiskutieren und/oder über die Medien ihre eigene Meinung wiedergeben und manchmal auch die Meinung anderer lenken wollen, sollten zumindest diese Peer Reviews gelesen haben und den zugrundeliegenden Sachverhalt korrekt vermitteln. Das ist nicht nur eine Sache der persönlichen Integrität, sondern auch eine Frage der Verantwortung gegenüber den Menschen, die angesprochen werden sollen.

Der vorliegende Beitrag befasst sich ausschließlich mit der Frage "Neonicotinoide auf Zuckerrübensaatgut und deren Auswirkung auf die Honigbiene", sowie die möglichen Alternativen und die zu erwartenden Konsequenzen für die Honigbiene.

Zusammenfassung der Analyse "Neonicotinoide und Zuckerrübe"

Die Mitgliedsstaaten haben über ein von der Kommission angeregtes Verbot der Neonicotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam für Saatgut und Granulate zu entscheiden. Die Frage ist, ob Zuckerrübensaatgut davon ausgenommen wird. Die Position des Imkereisektors kann dabei eine nicht unbedeutende Rolle spielen.
In der vorliegenden Analyse geht es nicht um die Bewertung von Neonicotinoiden generell, sondern ausschließlich um die Einschätzung des unmittelbaren Gefährdungspotentials für Bienen durch behandeltes Zuckerrübensaatgut, der Folgenabschätzung von Alternativen, sowie um die Gefährdung der Bienen durch mögliche mittelbare Folgen und deren Verhinderung.
Das Verbot der Einarbeitung dieser Wirkstoffe in den Mantel um das Rübensaatgut zwingt die Landwirte zu Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Fraßschädlinge, bei denen wirkstoff- und witterungsbedingt mehrmals bienengefährliche Wirkstoffe mit der Feldspritze ausgebracht werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, hat in einer umfangreichen wissenschaftlich fundierten Analyse festgestellt, dass diese Wirkstoffe nur ein geringes Risiko für die Honigbienen darstellen. Mit Ausnahme des Faktors „Folgekultur“.
Im Spezialfall Zuckerrübensaatgut kann es nicht im Interesse des Imkereisektors sein, das für die Honigbiene nachgewiesen geringe Risiko bei der Saatgutummantelung gegen die ungleich höheren Risiken der Feldspritzenanwendung einzutauschen. Das Risiko der „Folgekultur“ ist jedoch gegeben.
In Abwägung der Argumente und Fakten zum Schutz der Honigbiene und zu den produktionstechnischen Anforderungen und Grenzen des Zuckerrübenanbaues kann der Imkereisektor unter Beachtung der EFSA Peer Reviews für die Honigbiene folgende Position vertreten:
„Dauerhafte Weiterführung des bisher geltenden Verbotes der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam für den Einsatz bei Saatgut und Granulaten, mit Ausnahme in der Pillierung von Zuckerrübensaatgut, bei gleichzeitigem Verbot des Anbaues einer blühenden Kultur, die von Bienen beflogen wird, im Folgejahr nach Zuckerrübe. Der Mantel des Zuckerrübensaatgutes muss von einer abriebfesten Beschichtung überzogen sein.“
Die Vollversion der Analyse "Feldspritze auf der Zuckerrübe - wollen wir Imker das?"  finden Sie als pdf unten zum Download.

Zusammenfassung der Risiken durch Imidacloprid bei Zuckerrüben-Saatgut

Risiken bei Zuckerrübe durch Imidacloprid
© EFSA

Zusammenfassung der Risiken durch Thiamethoxam bei Zuckerrüben-Saatgut

Risiken durch Thiamethoxam bei Zuckerrrüben-Saatgut
© EFSA

Zusammenfassung der Risiken durch Clothiniadin bei Zuckerrüben-Saatgut

Risiken durch Clothiniadin bei Zuckerrüben-Saatgut
© EFSA

Legende zur obigen Tabelle (Clothiniadin)

Legende zur Clothiniadin-tabelle
© EFSA

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