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Biodiversität am Grünland als Wert

Die ertragsbetonte Grünlandwirtschaft kann über das Konzept der abgestuften Bewirtschaftung eine wichtige Rolle für die Erhöhung bzw. den Erhalt der Artenvielfalt spielen. Um die höhere Biodiversität, die damit zu erreichen ist, auch seitens der Gesellschaft entsprechend abgelten zu können, muss der Artenvielfalt über einen "Biodiversitäts-Wert" ein monetärer Wert beigemessen werden.
Honigbiene auf Zottelwicke
Honigbiene auf Zottelwicke; 3.8.2014. © Die Hochland Imker
Die ertragsbetonte Grünlandwirtschaft kann über das Konzept der abgestuften Bewirtschaftung eine wichtige Rolle für die Erhöhung bzw. den Erhalt der Artenvielfalt spielen. Auf den nutzungsreduzierten Flächen mit 3 und weniger Schnitten (und verringerter Nährstoffversorgung) stellt sich - nach unterschiedlich langer Anpassungszeit - ein standort- und nutzungsabhängiger Pflanzenbestand ein, mit Arten, die der Honigbiene und anderen blütenbesuchenden Insekten wieder ein kontinuierliches reichhaltigeres Nahrungsangebot bieten können.

Um die höhere Biodiversität, die mit diesem Konzept zu erreichen ist, auch seitens der Gesellschaft entsprechend abgelten zu können, muss der Artenvielfalt ein monetärer Wert beigemessen werden. Es ist dies die große Herausforderung der kommenden Jahre an, hierfür Modelle zu entwickeln.

Bisher beruhen die Prämienansätze für Umweltleistungen auf Berechnungen des zusätzlichen Aufwandes an Zeit, Technik, Betriebsmittel und/oder Ertragsentgang. Will man der Biodiversität, die alle so hoch einschätzen, gerade auf dem Grünland eine Chance geben, so ist von diesem reinen "Aufwandsmodell" zumindest teilweise abzugehen bzw. es ist zuzulassen, dass auch eine höhere Artenvielfalt bzw. dass Bewirtschaftungskonzepte, die die Artenvielfalt fördern, einen Wert an sich haben. Das erfordert sicher auch eine Werte-Diskussion in der grundsätzlichen Ausrichtung des Umweltprogrammes, besonders wenn es darum geht biodiversitätsfördernde Nutzungskonzepte am Grünland auch dann zu fördern, wenn diese für einen Betrieb eine übliche Bewirtschaftsungsintensität darstellen.

Der Vergleich mit Naturschutzflächen kann nicht gezogen werden, weil es sich bei den nutzungsreduzierten Flächen in der ertragsbetonten Grünlandwirtschaft NICHT um unter Naturschutz zu stellende Bestände handelt, sondern um Wiesen mit einer vergleichsweise deutlich höheren Artenvielfalt.

Biodiversitäts-Wert

Tagfalter auf Zottelwicke
Tagfalter auf Zottelwicke; 5.7.2015. © Die Hochland Imker
Wenn man akzeptiert, dass
  • in Zukunft die Schnittfrequenz auf dem Dauergrünland steigen wird,
  • die 4-Schnittnutzung, dort wo es vegetationszeitlich möglich ist, Standard ist bzw. noch wird,
  • bei immer mehr Grünlandflächen die 5-Schnittnutzung angestrebt wird und
  • die Artenvielfalt mit einer 3-, 2- und 1-Schnittnutzung deutlich höher ist, als bei 4 und mehr Nutzungen,
dann muss den 3-, 2- und 1-Schnittwiesen ein "Biodiversitäts-Wert" beigemessen werden, der sich nach der Zahl der Schnitte richtet.

Unabhängig von der tatsächlich dort vorhandenen Artenzahl. Einerseits wird sich nach Einstieg in die abgestufte Bewirtschaftung die Artenvielfalt erst langsam entwickeln, andererseits ist die Erfassung sehr aufwändig, nur von Botanikern möglich und wird jährlich unterschiedliche Ergebnisse bringen. Letzteres hat gravierende Auswirkungen wenn eine fix festgesetzte Artenzahl darüber entscheidet, ob der Bestand nun hochwertig oder nicht.

Dieser Biodiversitäts-Wert kann die Grundlage für die Prämiengestaltung in einem Umweltprogramm werden.
Hummel auf Rotklee
Helle Erdhummel auf Rotklee; 30.7.2015. © Die Hochland Imker
Da der Biodiversitäts-Wert an die durchschnittliche Schnitthäufigkeit einer Fläche gebunden ist, haben alle gleich oft gemähten Dauergrünlandflächen den gleichen Wert. Unabhängig, ob die Schnitthäufigkeit nun aktiv durch Nutzungsreduzierung (im Zuge der abgestuften Bewirtschaftung) erreicht wird, oder ob die Schnitthäufigkeit Standard ist (z.B. aufgrund der Vegetationszeit, Höhenlage, Bodenbonität, etc.). Das heißt, Prämien nach dem Biodiversitäts-Wert müssen auch für Flächen gewährt werden, die sowieso standardmäßig mit z.B. 3 oder 2 Schnitten genutzt werden, weil es die Vegetationsdauer nicht anders zulässt. Hier geht es um die Biodiversität an sich und nicht alleine darum, ob etwas an der Bewirtschaftung geändert wird, das Kosten und/oder weniger Ertrag verursacht.

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