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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Die Hochland Imker Frühwirth KG

Siehe auch Download-Dokument unten.

I. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der „Die Hochland Imker Frühwirth KG“. Diese Geschäftsbedingungen sind insbesondere auch Rahmenvereinbarungen für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Vertragspartnern. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, außer wir stimmen ausdrücklich schriftlich deren Geltung zu.

II. Auftragsbestätigungen

Bei Vertragsangeboten eines Kunden kommt der Vertrag mit dem Kunden erst nach unserer Auftragsbestätigung zustande, wobei auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware den Vertragsabschluss bewirkt. Bei mündlich abgeschlossenen Verträgen mit sofortiger Erfüllung der wechselseitigen Leistungen erfolgt keine Auftragsbestätigung.

III. Rücktritt vom Vertrag

Aus wichtigen Gründen, insbesondere Insolvenz des Kunden oder Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Vermögen, Annahmeverzug, Zahlungsverzug des Kunden, etc. sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt, sofern der Vertrag von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Bei Verschulden des Kunden haben wir die Wahl, entweder einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen und Sicherstellung zu fordern. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5 a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

IV. Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, entweder den Ersatz des tatsächlich sächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Soferne wir das Mahnwesen selbst betreiben verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von ? 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von ? 3,63 zu zahlen.

V. Erfüllungsort, Lieferung

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Lieferung, Transport, etc. Diese Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Die Versendung bzw. Lieferung erfolgt auf Risiko des Kunden.

VI. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, die angefallenen Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und sie insbesondere nicht verkaufen, verschenken, verpfänden. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Bei Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns jetzt schon seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

VII. Gerichtsstand, Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vereinbart wird österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

VIII. Datenschutz

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die in den Verträgen mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde hat uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange ein Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese Änderung nicht bekannt gegeben, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

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IX. Änderungen der Allg. Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zu einer allfälligen Änderung, die von uns jederzeit vorgenommen werden kann. Sie wird dem Kunden gegenüber erst wirksam, wenn sie diesem mitgeteilt wird.

Stand Juni 2014.

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